SINN und ZWECK:
GEMEINNÜTZIGE NAHVERSORGUNG,
KRISENVORSORGE, SOZIALE SICHERHEIT, AUTARKIE, VERMÖGENSSCHUTZ, VERSORGUNGSSICHERHEIT
Die RECHTLICHEN GRUNDLAGEN der WertePOOL-Strategie
"WERTE" sind reale SACHWERTE
Ganz wichtig:
"WERTEINHEITEN" sind kein "Geld" und auch keine "Währung", auch kein "Alternativ-Währung" und kein "Alternativ-Geld" welcher Art auch immer und damit auch kein "Geldeswert".
WERTEINHEITEN sind prinzipiell nichts Anderes als reale Sachwerte - die man aber in POOL-Systemen genauso wie Geld VERBUCHEN und VERWALTEN kann. Diese Sachwerte werden werden prinzipiell nur zum TAUSCHEN gegen andere Sachwerte eingesetzt. Falls
Die "Wertschätzung" der Werteinheiten
Es ist ganz wichtig zu verstehen, dass man den "Werteinheiten" KEINEN FIXEN GELDWERT zuordnen kann, denn der aktuelle Geldwert der Werteihnheiten wird primär vom "NUTZWERT" bestimmt und ist total UNABHÄNGIG von den Einflüssen des Kapitalmarktes.
"Eine Dorfstunde hat jenen MINDEST Geldwert, der ortsüblich für angemessen gehalten wird, wenn ganz einfache und rein private Leistungen und Gegenleistungen (Freundschaftsdienste) gegeneinander ausgetauscht werden."
Vom Verein GDG wird derzeizt ein Richtwert von 12 Euro für Dorfstunden für angemessen gehalten.Der WertePOOL
ist das virtuale "Sammelbecken" für alle Werteinheiten einer GEMEINSCHAFT.
Der Inhalt des WertePOOLs gilt als "GEMEINGUT" der GEMEINSCHAFT, die als VEREIN organisiert sein muss.
Dieser Verein VERWALTET die NUTZUNG dieses GEMEINGUTES. Das ist dann der optimalste VERMÖGENSSCHUTZ, auch über Generationen hinweg:
Die Enteignung und die Zwangsbelastung von Privatvermögen ist ja das erklärte Ziel des schon im Untergang befindlichen Schuldgeld-Systems, deshalb ist es ist es sehr sinnvoll wenn "Privateigentum" in "Gemeingut" umgewandelt- und damit dem Zugriff der Staatsmächte entzogen wird.
Gemeingut, das nur aus "NUTZUNGSSRECHTEN" besteht, kann nicht enteignet und auch nicht zwangsbelastet werden - und ein Privatvermögen, das einem gemeinnützigen Verein zur NUTZUNG übergeben wurde, besitzt keinen realen Wert, den man verpfänden könnte.
Die Einbringung von Privatvermögen in den WertePOOL, in Form von WERTEINHEITEN, als ein zinsenloses und unbefristetes Darlehen (über privatrechliche Verträge), ist mangels "Kapitalertrag" vollkommen Abgabenfrei - kann aber vom Eigentümer jederzeit ebenso Abgabenfrei wieder aus dem POOL eintnommen werden.
Allmende, Kollektivgut, Commons; Ressource, die einer Gemeinschaft zur kollektiven Nutzung zur Verfügung steht, die für den dauerhaften Erhalt dieser Gemeinschaft erforderlich ist und über deren Nutzungsrechte sich die Mitglieder der Gemeinschaft verständigt haben.
1. Typen: Ein Gemeingut kann eine „(Gemein-)Ressource“ materieller Natur (z.B. Biodiversität, Erdatmosphäre, Fischgründe, Grund-/Trinkwasser, Transportsysteme), immaterieller Natur (z.B. genetischer Code, Kultur, Sprache, Werte, Wikipedia) oder gemischter im-/materieller Natur (z.B. öffentliche Bildungs-/Finanz-/Gesundheits-/Informationssysteme) sein.
2. Besondere Merkmale: Damit eine (Gemein-)Ressource als Gemeingut betrachtet werden kann, müssen grundsätzlich mehrere Bedingungen erfüllt sein:
a) die Ressource muss in einer (sozialen) Beziehung zu einer spezifischen Gemeinschaft stehen, die sich dadurch definiert, dass sie für ihren dauerhaften Erhalt (bzw. für den Erhalt ihrer Identität) auf die Inanspruchnahme eben jener Ressource angewiesen ist,
b) die Ressource wurde den Mitgliedern der Gemeinschaft gemeinsam überliefert oder von ihnen kollektiv entwickelt, ist also kein Ergebnis der Arbeit einer einzelnen Person,
c) die Ressource muss der Gemeinschaft zur Verfügung stehen, d.h. die Mitglieder der Gemeinschaft müssen prinzipiell freien (aber nicht notwendigerweise kostenlosen) Zugang zu ihr haben,
d) die Ressource kann verschiedenen Eigentumsregimen unterliegen, ist aber nicht kommodifizierbar,
e) die Gemeinschaft muss sich über Regeln verständigt haben, die eine freie Nutzbarkeit der Ressource durch alle Mitglieder der Gemeinschaft nachhaltig gewährleisten.
3. Problem: Das zentrale Problem des Fehlens adäquater Nutzungsregelungen und ihrer Durchsetzbarkeit wird besonders deutlich mit Blick auf Gemeingüter in Form endlicher Ressourcen. Hier kann der prinzipiell freie Zugang zu Gemeingütern z.B. durch „Trittbrettfahrertum“ und/oder private Vereinnahmung die Fehl-/Übernutzung und letztendlich die dauerhafte Zerstörung von Gemeingütern zur Folge haben.
Diesem Problem und der damit verbundenen Frage, „wie gemeinschaftliches Eigentum erfolgreich verwaltet werden kann“, hat sich von wissenschaftlicher Seite v.a. die US-amerikanische Professorin Elinor Ostrom (*1933) gewidmet. Für ihre diesbezüglichen Arbeiten wurde ihr 2009 als erster Frau gemeinsam mit Oliver E. Williamson der Wirtschaftsnobelpreis zuerkannt. Ein wesentliches Ergebnis ihrer Arbeit bestand in der Erkenntnis, dass für eine angemessene und nachhaltige Bewirtschaftung von knappen natürlichen (Gemein-)Ressourcen in vielen Fällen eine institutionalisierte lokale Kooperation der Betroffenen sowohl staatlicher Kontrolle als auch Privatisierungen überlegen ist.